Handyvertrag Kündigung - Ausnahmen - Sonderkündigung:
Sie haben das Recht Ihren Mobilfunkvertrag zu kündigen, wenn der Netzbetreiber oder der Service-Provider Änderungen an Ihrem Vertrag vornimmt die sich zu Ihren Ungunsten verschlechtern. Im Falle einer Gebührenerhöhung, können Sie also von Ihrem Sonderkündigungrecht gebrauch machen. Eine Preiserhöhung und eine gleichzeitige Preissenkung in einem anderen Bereich lassen sich nicht gegeneinander aufrechnen. Änderungen am Vertrag müssen rechtzeitig bekannt gemacht werden. Zu diesem Zweck verschickt der Anbieter, meist zusammen mit der Rechnung, ein Beiblatt mit den genauen Angaben. Ein Hinweis auf Ihr Sonderkündigungrecht muss dabei erwähnt werden. Sobald die Änderung wirksam wird, können Sie auch den Vertrag kündigen. Dazu haben Sie ca. einen Monat Zeit, außer es ist eine andere Frist angegeben. Die Fristen im Sonderkündigungsrecht entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens.
Muster-Kündigungen:
Hier finden Sie vorbereitete Muster-Kündigungen der bekanntesten Internet-Provider. Tragen Sie Ihre Daten in das jeweilige Formular ein . Bitte unterschreiben nicht vergessen. Dann in einen Briefumschlag und ab die Post - am besten per Einschreiben, damit auch nichts schief gehen kann.